Dr. Michael Langhofer, Rechtsanwalt
Baurecht

Baurecht

Beratung und Vertretung bei Bauprojekten, Bauverträgen, Bauabnahmen, baurechtlichen Streitigkeiten und Bauordnungsangelegenheiten.

Ihr Bauvorhaben

Sicher durch Vorschriften, Verträge und Genehmigungen.

Bauen Sie auf festem Fundament – mit unserer spezialisierten Anwaltskanzlei im Baurecht!

Ob Sie als Privatperson Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen, als Unternehmen Großprojekte umsetzen oder als Investor im Immobilienmarkt agieren: Das Baurecht stellt Sie vor komplexe Herausforderungen.

Doch keine Sorge: Mit unserem erfahrenen Team an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch das Dickicht aus Vorschriften, Verträgen und Genehmigungen.

Kontaktieren Sie uns

Leistungen

Unsere Expertise

Umfassender Rechtsschutz von Anfang bis Ende

Unsere Expertise im Baurecht umfasst die Beratung und Vertretung in allen Phasen Ihres Projekts. Von der ersten Planung über die Vergabe von Bauaufträgen und die Klärung baurechtlicher Fragen bis hin zur Abnahme und der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Konfliktlösung mit Weitsicht

Bauprojekte sind komplex und das Konfliktpotenzial ist hoch. Wir setzen auf präventive Beratung, um Auseinandersetzungen von vornherein zu minimieren. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Individuelle Beratung für Ihre Bedürfnisse

Jedes Bauprojekt ist einzigartig – und so ist auch unsere Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifischen Anforderungen zu verstehen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihren Zielen passen.

Schnell, effizient und vorausschauend

Zeit ist Geld, besonders im Bauwesen. Wir garantieren eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Anliegen, immer mit dem Blick auf das große Ganze. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Projekt nicht nur rechtssicher, sondern auch termingerecht voranschreitet.

Setzen Sie auf eine Anwaltskanzlei, die nicht nur Ihr Bauprojekt, sondern auch Ihre Visionen und Träume absichert. Mit unserem tiefgreifenden Verständnis des Baurechts und unserer Leidenschaft für exzellente Beratung bauen wir die Brücke zu Ihrem Erfolg. Kontaktieren Sie uns noch heute und legen Sie den Grundstein für eine sorgenfreie Realisierung Ihres Bauvorhabens. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie immer einen Schritt voraus!

Schritt für Schritt

Der Ablauf im Überblick

Sieben Stationen, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Mandatschaft.

  1. Die Mandatschaft beginnt üblicherweise mit der Kontaktaufnahme durch den potenziellen Mandanten, entweder telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Darauf folgt in der Regel ein persönliches Erstgespräch, bei dem der Sachverhalt geschildert und erste rechtliche Einschätzungen sowie mögliche Vorgehensweisen besprochen werden.

  2. Entscheidet sich der Mandant nach der Erstberatung für die Dienste der Anwaltskanzlei, wird eine formelle Mandatsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, einschließlich der Reichweite der rechtlichen Vertretung, der Honorarregelungen und der Kommunikationswege.

  3. Der Anwalt beantragt bei den zuständigen Behörden oder Gerichten Akteneinsicht, um sich einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt und die gegen den Mandanten erhobenen Beschuldigungen oder Beweismittel zu verschaffen.

  4. Basierend auf der Akteneinsicht und einer umfassenden Analyse des Falls entwickelt der Anwalt eine Verteidigungsstrategie oder Beratung zu weiteren rechtlichen Schritten. Diese Strategie wird mit dem Mandanten besprochen und abgestimmt.

  5. Der Anwalt übernimmt die rechtliche Vertretung des Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten. Dazu gehören das Verfassen und Einreichen von Schriftsätzen, das Führen von Verhandlungen, die Vertretung in Gerichtsverfahren sowie das Ergreifen weiterer vereinbarter rechtlicher Schritte.

  6. Während des gesamten Prozesses hält der Anwalt den Mandanten über Entwicklungen im Fall, anstehende Termine und erforderliche Maßnahmen auf dem Laufenden. Rückfragen und Anliegen des Mandanten werden zeitnah beantwortet.

  7. Die Mandatschaft endet in der Regel mit der Erledigung des Falls, sei es durch gerichtliche Entscheidung, durch Vergleich oder auf eine andere Weise. Der Anwalt bespricht mit dem Mandanten das Endergebnis und übermittelt abschließende Unterlagen. Gegebenenfalls werden auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder präventive Maßnahmen gegeben.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. Buchen Sie einfach ein Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben, im Recht zu sein.

06212 / 7349 office@ra-langhofer.at

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Das Team der Kanzlei Dr. Langhofer

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Häufig gestellte Fragen

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie das Gesagte auf Ihre Situation zutrifft, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. Sprechen Sie uns an, wir sehen es uns gemeinsam an.

Das richtet sich nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Neubauten und wesentliche Änderungen sind in der Regel bewilligungspflichtig. Für kleinere Vorhaben sehen die Landesgesetze oft vereinfachte Verfahren oder eine Anzeige vor. Was für Ihr Vorhaben gilt, ergibt sich aus der konkreten Landesregelung.

Gegen behördliche Erledigungen im Baurecht stehen Rechtsmittel offen, die an Fristen gebunden sind. Welche gelten, steht in der Erledigung selbst. Häufig hilft daneben das Gespräch mit der Behörde. Lassen Sie das Schreiben rasch prüfen, damit keine Frist verstreicht.

Nachbarn haben im Bauverfahren je nach Landesrecht bestimmte Mitspracherechte. Daneben kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht, etwa wenn ein Schaden entsteht. Welche Wege in Ihrem Fall offenstehen, hängt vom Bundesland und vom Sachverhalt ab.

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten und die nötigen Bewilligungen eingeholt werden. Gegenüber den beauftragten Unternehmen bestehen daneben vertragliche Pflichten, etwa zur Zahlung. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Vertrag und der jeweiligen Landesregelung.

Bei Mängeln kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen in Betracht, unter Umständen auch Schadenersatz. Wichtig ist, Mängel zu dokumentieren und rasch zu rügen, weil Fristen laufen. Welche Ansprüche bestehen und wie lange sie geltend gemacht werden können, ist eine Frage des Einzelfalls.