Dr. Michael Langhofer, Rechtsanwalt
Mietsachen

Mietsachen

Beratung und Vertretung bei Mietverträgen, Mietstreitigkeiten, Kündigungen, Mietzinsminderungen und anderen mietrechtlichen Angelegenheiten.

Ihr Zuhause

Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter.

Haben Sie Probleme mit Ihrem Mietverhältnis oder benötigen Sie rechtliche Beratung, um Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter zu schützen?

Bei uns sind Sie genau richtig. Unsere Anwaltskanzlei spezialisiert sich auf Mietrecht und bietet professionelle Unterstützung in sämtlichen Mietsachen. Wir verstehen, dass das Thema Wohnen zutiefst persönlich ist und Konflikte in diesem Bereich schnell belastend werden können. Daher setzen wir alles daran, Ihren Fall nicht nur juristisch korrekt, sondern auch mit dem nötigen Feingefühl zu behandeln.

Kontaktieren Sie uns

Leistungen

Unsere Expertise

Für Mieter

Stehen Sie vor einer ungerechtfertigten Mieterhöhung, Problemen mit der Rückzahlung Ihrer Kaution oder benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung von Mängelbeseitigungen? Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein, damit Ihr Recht als Mieter gewahrt bleibt und Sie sich wieder sicher und wohl in Ihrem Zuhause fühlen können.

Für Vermieter

Haben Sie Schwierigkeiten mit säumigen Zahlern, möchten Sie einen problematischen Mietvertrag rechtskonform beenden oder benötigen juristische Hilfe bei der Erstellung eines wasserdichten Mietvertrags? Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Investition und Ihr Eigentum effektiv zu schützen.

Unsere Dienstleistungen umfassen

  • Beratung und Vertretung bei Mietzinserhöhungen und Mietzinsminderungen
  • Unterstützung bei Kündigungen und Räumungsklagen
  • Rechtliche Abwicklung von Betriebskostenabrechnungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Beratung zu allen Aspekten des Wohn- und Gewerbemietrechts

Unser erfahrenes Team geht auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und entwickelt Strategien, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind. Wir stehen für Transparenz, Effizienz und eine engagierte Vertretung Ihrer Interessen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Lassen Sie sich nicht von mietrechtlichen Problemen überwältigen – kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gibt, sondern auch Ihren Frieden wiederherstellt. Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlergehen sind unser höchstes Anliegen.

Schritt für Schritt

Der Ablauf im Überblick

Sieben Stationen, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Mandatschaft.

  1. Die Mandatschaft beginnt üblicherweise mit der Kontaktaufnahme durch den potenziellen Mandanten, entweder telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Darauf folgt in der Regel ein persönliches Erstgespräch, bei dem der Sachverhalt geschildert und erste rechtliche Einschätzungen sowie mögliche Vorgehensweisen besprochen werden.

  2. Entscheidet sich der Mandant nach der Erstberatung für die Dienste der Anwaltskanzlei, wird eine formelle Mandatsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, einschließlich der Reichweite der rechtlichen Vertretung, der Honorarregelungen und der Kommunikationswege.

  3. Der Anwalt beantragt bei den zuständigen Behörden oder Gerichten Akteneinsicht, um sich einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt und die gegen den Mandanten erhobenen Beschuldigungen oder Beweismittel zu verschaffen.

  4. Basierend auf der Akteneinsicht und einer umfassenden Analyse des Falls entwickelt der Anwalt eine Verteidigungsstrategie oder Beratung zu weiteren rechtlichen Schritten. Diese Strategie wird mit dem Mandanten besprochen und abgestimmt.

  5. Der Anwalt übernimmt die rechtliche Vertretung des Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten. Dazu gehören das Verfassen und Einreichen von Schriftsätzen, das Führen von Verhandlungen, die Vertretung in Gerichtsverfahren sowie das Ergreifen weiterer vereinbarter rechtlicher Schritte.

  6. Während des gesamten Prozesses hält der Anwalt den Mandanten über Entwicklungen im Fall, anstehende Termine und erforderliche Maßnahmen auf dem Laufenden. Rückfragen und Anliegen des Mandanten werden zeitnah beantwortet.

  7. Die Mandatschaft endet in der Regel mit der Erledigung des Falls, sei es durch gerichtliche Entscheidung, durch Vergleich oder auf eine andere Weise. Der Anwalt bespricht mit dem Mandanten das Endergebnis und übermittelt abschließende Unterlagen. Gegebenenfalls werden auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder präventive Maßnahmen gegeben.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. Buchen Sie einfach ein Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben, im Recht zu sein.

06212 / 7349 office@ra-langhofer.at

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Häufig gestellte Fragen

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie das Gesagte auf Ihre Situation zutrifft, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. Sprechen Sie uns an, wir sehen es uns gemeinsam an.

Ist die Nutzung der Wohnung durch einen Mangel eingeschränkt, kommt eine Minderung des Mietzinses in Betracht. Vorausgesetzt wird in der Regel, dass der Mangel dem Vermieter angezeigt wird. Ob und in welcher Höhe gemindert werden kann, hängt vom Ausmaß der Einschränkung ab und sollte vorher geprüft werden.

Die Kaution ist nach Ende des Mietverhältnisses grundsätzlich zurückzustellen, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind. Bleibt die Rückzahlung aus, ist eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung meist der erste Schritt. Führt das nicht weiter, kann der Anspruch weiterverfolgt werden.

Ob eine Erhöhung zulässig ist, hängt davon ab, welchen Regeln der Mietvertrag unterliegt, und von der Begründung im Schreiben. Nicht jede angekündigte Erhöhung ist wirksam. Lassen Sie das Schreiben prüfen, bevor Sie zahlen oder widersprechen.

Hilfreich ist ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand der Wohnung samt Zählerständen festgehalten und mit Fotos belegt wird. Das erspart später Streit darüber, welche Schäden schon vorhanden waren.

Mieter können die Abrechnung samt Belegen einsehen und prüfen. Bleiben Unstimmigkeiten, ist zunächst das Gespräch mit Vermieter oder Hausverwaltung der übliche Weg. Danach stehen je nach Fall behördliche oder gerichtliche Möglichkeiten offen.