Strafsachen
Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren, Vertretung von Opfern, Einreichung von Strafanzeigen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Ihre Verteidigung
Fachkenntnis, Engagement und Durchsetzungsvermögen an Ihrer Seite.
Auf der Suche nach kompetenter rechtlicher Unterstützung in Strafsachen und Strafrecht? Unsere renommierte Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite! Mit einem hochqualifizierten Team, das sich leidenschaftlich für die Verteidigung Ihrer Rechte einsetzt, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und erstklassige rechtliche Beratung.
Ob es um Strafanzeigen, Verteidigung in Gerichtsverfahren, Berufungen oder Strafverteidigung geht – wir sind Ihre zuverlässigen Partner. Vertrauen Sie darauf, dass wir mit Fachkenntnis, Engagement und Durchsetzungsvermögen an Ihrer Seite stehen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern!
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Das Strafverfahren im Überblick
Sieben Stationen, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Mandatschaft.
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Die Mandatschaft beginnt üblicherweise mit der Kontaktaufnahme durch den potenziellen Mandanten, entweder telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Darauf folgt in der Regel ein persönliches Erstgespräch, bei dem der Sachverhalt geschildert und erste rechtliche Einschätzungen sowie mögliche Vorgehensweisen besprochen werden.
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Entscheidet sich der Mandant nach der Erstberatung für die Dienste der Anwaltskanzlei, wird eine formelle Mandatsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, einschließlich der Reichweite der rechtlichen Vertretung, der Honorarregelungen und der Kommunikationswege.
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Der Anwalt beantragt bei den zuständigen Behörden oder Gerichten Akteneinsicht, um sich einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt und die gegen den Mandanten erhobenen Beschuldigungen oder Beweismittel zu verschaffen.
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Basierend auf der Akteneinsicht und einer umfassenden Analyse des Falls entwickelt der Anwalt eine Verteidigungsstrategie oder Beratung zu weiteren rechtlichen Schritten. Diese Strategie wird mit dem Mandanten besprochen und abgestimmt.
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Der Anwalt übernimmt die rechtliche Vertretung des Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten. Dazu gehören das Verfassen und Einreichen von Schriftsätzen, das Führen von Verhandlungen, die Vertretung in Gerichtsverfahren sowie das Ergreifen weiterer vereinbarter rechtlicher Schritte.
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Während des gesamten Prozesses hält der Anwalt den Mandanten über Entwicklungen im Fall, anstehende Termine und erforderliche Maßnahmen auf dem Laufenden. Rückfragen und Anliegen des Mandanten werden zeitnah beantwortet.
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Die Mandatschaft endet in der Regel mit der Erledigung des Falls, sei es durch gerichtliche Entscheidung, durch Vergleich oder auf eine andere Weise. Der Anwalt bespricht mit dem Mandanten das Endergebnis und übermittelt abschließende Unterlagen. Gegebenenfalls werden auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder präventive Maßnahmen gegeben.
Kontakt
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Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. Buchen Sie einfach ein Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben, im Recht zu sein.
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Häufig gestellte Fragen
Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie das Gesagte auf Ihre Situation zutrifft, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. Sprechen Sie uns an, wir sehen es uns gemeinsam an.
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt. In Österreich muss sich niemand selbst belasten: Sie können zunächst schweigen und rechtlichen Beistand beiziehen. Wie Sie in Ihrer Lage sinnvoll vorgehen, hängt vom Vorwurf und vom Stand des Verfahrens ab und lässt sich erst im Gespräch beurteilen.
Achten Sie auf Erfahrung im Strafrecht, auf Erreichbarkeit und darauf, ob Ihnen offen gesagt wird, was realistisch erreichbar ist. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren im Strafrecht tätig. Ob die Zusammenarbeit passt, beurteilen Sie am besten in einem persönlichen Gespräch.
Das lässt sich allgemein nicht beantworten. Umfang der Ermittlungen, Zahl der Beteiligten, Beweislage und Auslastung des Gerichts wirken sich aus. Von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren ist vieles möglich. Eine belastbare Einschätzung ist erst möglich, wenn der Akt bekannt ist.
Auch das hängt vom Einzelfall ab. Neben dem Honorar können Gerichts- und Sachverständigenkosten anfallen, im Fall einer Verurteilung auch Verfahrenskosten. Den zu erwartenden Rahmen besprechen wir, sobald der Umfang absehbar ist.
Das österreichische Strafrecht kennt mehrere bedingte Formen: Eine Strafe kann ganz oder teilweise bedingt nachgesehen werden, und auch eine Entlassung aus der Haft kann bedingt erfolgen. Damit ist in der Regel eine Probezeit verbunden, oft mit Auflagen. Was im konkreten Fall in Betracht kommt, entscheidet das Gericht.
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