Dr. Michael Langhofer, Rechtsanwalt
Erbrecht

Erbrecht

Beratung bei Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsansprüchen, Erbteilungen und Vermögensnachfolgefragen.

Ihr Nachlass

Klar, verständlich und menschlich durch das Erbrecht.

In den Momenten, in denen das Leben seine Fragilität zeigt, stehen wir, Ihre vertrauenswürdige Anwaltskanzlei für Erbrecht, an Ihrer Seite, um Sie durch die komplexen Herausforderungen des Erbrechts zu führen.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine schmerzhafte Erfahrung, und die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen kann die emotionale Belastung noch verstärken. Genau hier setzen wir an: Unser Ziel ist es, Ihnen in diesen schwierigen Zeiten beizustehen, indem wir die rechtlichen Aspekte klar, verständlich und menschlich angehen.

Kontaktieren Sie uns

Leistungen

Unsere Expertise

Fachkompetenz und Erfahrung

Unser Team bringt langjährige Erfahrung im Erbrecht mit und ist auf die Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert – vom Testament bis zur Erbteilung.

Individuelle Beratung

Wir wissen, dass jede Familie und jede Erbschaft einzigartig ist. Daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind.

Sensible und einfühlsame Betreuung

Wir sind uns der emotionalen Sensibilität bewusst, die die Regelung von Nachlassangelegenheiten mit sich bringt. Mit Feingefühl und Verständnis begegnen wir der individuellen Situation jeder Familie.

Transparente Kommunikation

Klare und verständliche Kommunikation ist der Schlüssel zu einer vertrauensvollen Beziehung. Wir erklären Ihnen jede Phase des Verfahrens und informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihres Falls.

Effiziente Streitbeilegung

Unser Ziel ist es, Auseinandersetzungen im Rahmen des Erbrechts effizient und so harmonisch wie möglich zu lösen. Wir streben nach Lösungen, die Streitigkeiten vermeiden und den Frieden innerhalb Ihrer Familie bewahren.

Unsere Leistungen umfassen

Testamentsgestaltung und -überprüfung

Wir helfen Ihnen, ein Testament zu entwerfen oder zu überprüfen, das Ihren Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.

Erbrechtliche Beratung

Umfassende Beratung zu allen Fragen des Erbrechts, einschließlich gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und steuerlichen Aspekten.

Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Sollten Konflikte auftreten, vertreten wir Ihre Interessen mit der nötigen Entschlossenheit und Fachkompetenz.

Nachlassabwicklung

Unterstützung bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses, um eine reibungslose Übertragung zu gewährleisten.

Die Regelung von Nachlassangelegenheiten erfordert nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch menschliches Einfühlungsvermögen und Verständnis. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um Ihnen den Weg zu ebnen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Sie in Erbangelegenheiten unterstützen können. Mit uns haben Sie einen Partner, der sich für Ihre Rechte und Ihren Seelenfrieden einsetzt.

Schritt für Schritt

Der Ablauf im Überblick

Sieben Stationen, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Mandatschaft.

  1. Die Mandatschaft beginnt üblicherweise mit der Kontaktaufnahme durch den potenziellen Mandanten, entweder telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Darauf folgt in der Regel ein persönliches Erstgespräch, bei dem der Sachverhalt geschildert und erste rechtliche Einschätzungen sowie mögliche Vorgehensweisen besprochen werden.

  2. Entscheidet sich der Mandant nach der Erstberatung für die Dienste der Anwaltskanzlei, wird eine formelle Mandatsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, einschließlich der Reichweite der rechtlichen Vertretung, der Honorarregelungen und der Kommunikationswege.

  3. Der Anwalt beantragt bei den zuständigen Behörden oder Gerichten Akteneinsicht, um sich einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt und die gegen den Mandanten erhobenen Beschuldigungen oder Beweismittel zu verschaffen.

  4. Basierend auf der Akteneinsicht und einer umfassenden Analyse des Falls entwickelt der Anwalt eine Verteidigungsstrategie oder Beratung zu weiteren rechtlichen Schritten. Diese Strategie wird mit dem Mandanten besprochen und abgestimmt.

  5. Der Anwalt übernimmt die rechtliche Vertretung des Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten. Dazu gehören das Verfassen und Einreichen von Schriftsätzen, das Führen von Verhandlungen, die Vertretung in Gerichtsverfahren sowie das Ergreifen weiterer vereinbarter rechtlicher Schritte.

  6. Während des gesamten Prozesses hält der Anwalt den Mandanten über Entwicklungen im Fall, anstehende Termine und erforderliche Maßnahmen auf dem Laufenden. Rückfragen und Anliegen des Mandanten werden zeitnah beantwortet.

  7. Die Mandatschaft endet in der Regel mit der Erledigung des Falls, sei es durch gerichtliche Entscheidung, durch Vergleich oder auf eine andere Weise. Der Anwalt bespricht mit dem Mandanten das Endergebnis und übermittelt abschließende Unterlagen. Gegebenenfalls werden auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder präventive Maßnahmen gegeben.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. Buchen Sie einfach ein Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben, im Recht zu sein.

06212 / 7349 office@ra-langhofer.at

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Häufig gestellte Fragen

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie das Gesagte auf Ihre Situation zutrifft, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. Sprechen Sie uns an, wir sehen es uns gemeinsam an.

Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sie stellt darauf ab, wie nahe die Angehörigen verwandt sind; Ehegatten und eingetragene Partner sind eigens berücksichtigt. Wer im konkreten Fall wie viel erhält, ergibt sich aus den Familienverhältnissen.

Der Pflichtteil ist jener Anteil am Nachlass, der nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie letztwillig nicht bedacht wurden. In Österreich zählen dazu vor allem Kinder sowie Ehegatten und eingetragene Partner. Höhe und Berechnung hängen vom Nachlass und von früheren Zuwendungen ab.

In Österreich läuft dafür das Verlassenschaftsverfahren, das ein Notar als Gerichtskommissär führt. Dabei wird erhoben, was zum Nachlass gehört, Verbindlichkeiten werden berücksichtigt, und am Ende steht die Einantwortung an die Erben.

Das ist möglich, etwa bei Formfehlern oder wenn Zweifel bestehen, ob der Verstorbene testierfähig war oder frei entscheiden konnte. Solche Verfahren sind aufwendig und hängen stark von den Beweisen ab. Eine erste Einschätzung ist nach Sichtung der Unterlagen möglich.

Ansprüche werden im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht. Dafür sind die Verwandtschaft und allfällige letztwillige Verfügungen nachzuweisen. Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom konkreten Verfahren ab.