Dr. Michael Langhofer, Rechtsanwalt
Familienrecht

Familienrecht

Beratung und Vertretung bei Fragen zu Ehe, Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Adoption und Güterrecht.

Ihre Familie

Lösungen, die nicht nur auf dem Papier bestehen.

Finden Sie in schwierigen Zeiten den Weg zu harmonischen Lösungen – mit unserer spezialisierten Anwaltskanzlei im Familienrecht. Bei uns wird nicht nur juristische Kompetenz großgeschrieben, sondern auch Einfühlungsvermögen und Diskretion. Unser Ziel ist es, Sie durch stürmische Lebensphasen zu begleiten und gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten gerecht und nachhaltig sind.

Egal, ob Sie vor den Herausforderungen einer Trennung stehen, Fragen zur Obsorge haben, Unterhaltsansprüche klären müssen oder den komplexen Prozess einer Adoption durchlaufen – unser erfahrenes Team ist für Sie da. Wir verstehen, dass es bei familienrechtlichen Angelegenheiten nicht nur um Gesetze, sondern um Menschen und Emotionen geht. Deshalb hören wir zu, fühlen mit und setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben, ohne die menschliche Komponente aus den Augen zu verlieren.

Kontaktieren Sie uns

Leistungen

Unsere Expertise

Profitieren Sie von unserer Expertise in allen Bereichen des Familienrechts:

Scheidungsrecht

Wir navigieren Sie sicher durch den Scheidungsprozess, immer mit dem Blick auf eine faire Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und die Wahrung Ihrer persönlichen Rechte.

Obsorge und Kontaktrecht

Im Mittelpunkt stehen das Wohl des Kindes und praktikable Lösungen, die den Familienfrieden langfristig sichern helfen.

Unterhaltsrecht

Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein, sei es Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt, immer mit dem Ziel einer gerechten Regelung.

Vermögensaufteilung

Transparente und faire Lösungen sind das Fundament für einen Neuanfang. Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Vermögensaufteilung.

Adoption

Mit Fingerspitzengefühl und juristischer Präzision begleiten wir Sie durch den gesamten Adoptionsprozess.

Unser Versprechen an Sie

Individuelle Beratung, die Ihr persönliches Anliegen in den Mittelpunkt stellt, kombiniert mit fachlicher Expertise und strategischem Geschick.

Lassen Sie uns gemeinsam Wege finden, die nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch im echten Leben funktionieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer Lösung, die Sie und Ihre Liebsten verdient haben.

Schritt für Schritt

Der Ablauf im Überblick

Sieben Stationen, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Mandatschaft.

  1. Die Mandatschaft beginnt üblicherweise mit der Kontaktaufnahme durch den potenziellen Mandanten, entweder telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Darauf folgt in der Regel ein persönliches Erstgespräch, bei dem der Sachverhalt geschildert und erste rechtliche Einschätzungen sowie mögliche Vorgehensweisen besprochen werden.

  2. Entscheidet sich der Mandant nach der Erstberatung für die Dienste der Anwaltskanzlei, wird eine formelle Mandatsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, einschließlich der Reichweite der rechtlichen Vertretung, der Honorarregelungen und der Kommunikationswege.

  3. Der Anwalt beantragt bei den zuständigen Behörden oder Gerichten Akteneinsicht, um sich einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt und die gegen den Mandanten erhobenen Beschuldigungen oder Beweismittel zu verschaffen.

  4. Basierend auf der Akteneinsicht und einer umfassenden Analyse des Falls entwickelt der Anwalt eine Verteidigungsstrategie oder Beratung zu weiteren rechtlichen Schritten. Diese Strategie wird mit dem Mandanten besprochen und abgestimmt.

  5. Der Anwalt übernimmt die rechtliche Vertretung des Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten. Dazu gehören das Verfassen und Einreichen von Schriftsätzen, das Führen von Verhandlungen, die Vertretung in Gerichtsverfahren sowie das Ergreifen weiterer vereinbarter rechtlicher Schritte.

  6. Während des gesamten Prozesses hält der Anwalt den Mandanten über Entwicklungen im Fall, anstehende Termine und erforderliche Maßnahmen auf dem Laufenden. Rückfragen und Anliegen des Mandanten werden zeitnah beantwortet.

  7. Die Mandatschaft endet in der Regel mit der Erledigung des Falls, sei es durch gerichtliche Entscheidung, durch Vergleich oder auf eine andere Weise. Der Anwalt bespricht mit dem Mandanten das Endergebnis und übermittelt abschließende Unterlagen. Gegebenenfalls werden auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder präventive Maßnahmen gegeben.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. Buchen Sie einfach ein Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben, im Recht zu sein.

06212 / 7349 office@ra-langhofer.at

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Das Team der Kanzlei Dr. Langhofer

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Häufig gestellte Fragen

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie das Gesagte auf Ihre Situation zutrifft, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. Sprechen Sie uns an, wir sehen es uns gemeinsam an.

In Österreich gibt es die einvernehmliche und die strittige Scheidung. Bei der einvernehmlichen Variante einigen sich beide Seiten über die wesentlichen Folgen, etwa Unterhalt, Aufteilung und Obsorge. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht. Welcher Weg sinnvoll ist und was er im Einzelnen bedeutet, sollte vorher in Ruhe besprochen werden.

Die Obsorge kann beiden Eltern gemeinsam oder einem Elternteil allein zukommen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gericht sieht sich unter anderem an, wer das Kind bisher betreut hat und wie die Bindungen sind. Wie das in Ihrer Familie zu beurteilen ist, lässt sich nur im Einzelfall sagen.

Geldunterhalt leistet in der Regel jener Elternteil, der das Kind nicht überwiegend im eigenen Haushalt betreut. Für die Höhe spielen vor allem das Alter des Kindes und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen eine Rolle. In der Praxis dienen Prozentsätze und Richtwerte der Orientierung; maßgeblich bleibt der Einzelfall.

Während aufrechter Ehe gilt in Österreich grundsätzlich Gütertrennung. Bei der Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Für Eingebrachtes, Erbschaften und Geschenke bestehen Ausnahmen. Wie sich das auf Ihr Vermögen auswirkt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Das Kontaktrecht, umgangssprachlich Besuchsrecht, kann einvernehmlich vereinbart oder bei Gericht beantragt werden. Im Vordergrund steht, dass das Kind zu beiden Elternteilen Kontakt halten kann. Ob eine Vereinbarung oder ein Antrag der bessere Weg ist, hängt von Ihrer Situation ab.